Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist es, dass die unterstützten Menschen sich, soweit möglich, durch die erfolgte Unterstützung irgendwann selbst versorgen können. Dies soll unter anderem erreicht werden durch
Hilfe für einzelne Familien
Kinder- und Seniorenpatenschaften
Förderung bedürftiger Kinder und Jugendlicher
Berufsausbildung für benachteiligte Menschen
Unterstützung von Schulen, Kinderheimen und Krankenhäusern
Unsere Arbeit erfolgt auf christlich-humanitärer Grundlage.
Wir und unsere Partnerorganisationen leisten hauptsächlich humanitäre Hilfe. Dabei helfen wir Menschen unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit. Niemand wird aufgrund dieser Zugehörigkeit benachteiligt oder bevorzugt.
Auf Wunsch erhalten die bedürftigen Menschen Beratung und Begleitung auf christlicher Basis sowie christliche Lektüre. Aber dies wird selbstverständlich niemandem aufgezwungen und ist keine Bedingung für materielle Hilfe.
Wir sind überkonfessionell, das heißt, unsere und die Mitarbeiter unserer Partnerorganisationen gehören unterschiedlichen christlichen Gemeinderichtungen an.
In unregelmäßigen Abständen versenden wir Gebetsbriefe. Wenn Sie diese erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@amro-ev.de.
Vor Ort arbeiten wir mit Partnerorganisationen zusammen:
Diaconia Charitable Fund (Jerewan, Armenien) – Patenschaften, Projekte
Casa Ray (Dobreni, Rumänien) – Patenschaften, Unterstützung Kinderheim, Projekte
Diaconia Ajutor International (Brasov, Rumänien) – Patenschaften
Living Faith Orphanage (Dhading Besi, Nepal) – Patenschaften, Unterstützung Kinderheim, Projekte
Wir sind zertifiziert vom Deutschen Spendenrat:
Wir sind Mitglied im Deutschen Fundraising Verband:
Steuerbescheinigung
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke, der Religion und der Entwicklungshilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Waldshut-Tiengen, St.Nr. 20001/59466, vom 17.01.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. So können Sie die Ihnen jeweils im ersten Quartal des Folgejahres zugehende Steuerbescheinigung für das Vorjahr bei jedem Finanzamt bundesweit geltend machen. Die an uns geleisteten Spenden sind abzugsberechtigt und steuermindernd.