Freitag, 4. April 2025

Wir sind vom Deutschen Spendenrat zertifiziert. Aber was bedeutet dies eigentlich? Das erklärt der Spendenrat ausführlich auf seiner Website (hier einige Auszüge):
Das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle des Spendenzertifikats übernehmen. Sämtliche Mitglieder werden über einen Zeitraum von drei Jahren sukzessive geprüft. Die für drei Jahre gültige Verleihung belegt, dass die gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen mit den ihnen anvertrauten Geldern verantwortungsvoll und transparent im Sinne der angegebenen Ziele und Regeln umgehen.
Die Mitglieder verpflichten sich, jährlich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. und der Öffentlichkeit, ihre Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen im Rahmen eines Jahresberichts transparent, klar und verständlich offenzulegen. Sie lassen sich hinsichtlich der Finanzen von Rechnungsprüfern, insbesondere Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, prüfen. Das Ergebnis wird jährlich veröffentlicht. Zudem befreien die Mitglieder die für sie zuständigen Finanzbehörden gegenüber dem Deutschen Spendenrat e.V. hinsichtlich ihres gemeinnützigen Status von der Verschwiegenheitspflicht im Rahmen des Steuergeheimnisses.
Das Prüfungsverfahren für das Spendenzertifikat, das nur Mitglieder des Deutschen Spendenrats e.V. erlangen können, wird durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsinstitution durchgeführt, wobei zur Vermeidung von Befangenheiten immer mindestens zwei solcher Wirtschaftsprüfungsinstitutionen zur Übernahme des Prüfverfahrens zur Auswahl stehen.
Die strengen Kriterien für die Vergabe des Spendenzertifikats orientieren sich dabei an den Grundsätzen und der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrats e.V. Insbesondere muss ein klarer, aussagekräftiger, vollständiger und von einem Rechnungsprüfer geprüfter Finanzbericht, in der Regel ein Jahresabschluss vorliegen, welcher spätestens neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres direkt bei dem jeweiligen Prüfungsinstitut einzureichen ist. Damit wird eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze überprüft.